Warum einen Staplerschein machen?

Zusatzqual­i­fika­tion Staplerführerschein

All­ge­mein ver­ste­ht man unter ein­er Zusatzqual­i­fika­tion Ken­nt­nisse und Fähigkeit­en, die über die üblichen Inhalte ein­er beru­flichen Aus­bil­dung hin­aus­ge­hen. Sie sind von großer Bedeu­tung auf dem Arbeits­markt, da sie das per­sön­liche Kom­pe­ten­zpro­fil erweit­ern und sin­nvoll ergänzen kön­nen. Ein Beispiel hier­für ist der Erwerb eines Flur­för­der­mit­telscheins, der in vie­len gewerblich-tech­nis­chen Berufen eine notwendi­ge Ein­stel­lungsvo­raus­set­zung ist.

Die Boom­branche Logistik

Die Logis­tik­branche erlebt seit Jahren einen anhal­tenden Auf­schwung. Der weltweite Han­del, die ver­stärk­te Nutzung von Online-Shops und generell gestiegene Waren- und Güter­verkehre haben zu ein­er kon­stant hohen Nach­frage nach gut aus­ge­bilde­ten Fachkräften geführt. In der Logis­tik bieten sich nicht nur jun­gen Beruf­se­in­steigern gute Jobaus­sicht­en, son­dern auch ältere und erfahrene Arbeit­nehmer wer­den ver­mehrt gesucht.

Logis­tik umfasst Trans­port, Umschlag und Lagerung, und diese Prozesse set­zen fast über­all auf tech­nis­che Unter­stützung durch Flur­förderzeuge wie Gabel­sta­pler. Auf­grund der poten­ziellen Gefahren, die von diesen Geräten und den trans­portierten Las­ten aus­ge­hen, dür­fen in Deutsch­land nur Per­so­n­en, die bes­timmte Voraus­set­zun­gen erfüllen, selb­st­ständig Flur­förderzeuge bedi­enen. Diese Voraus­set­zun­gen sind:

1. Min­destal­ter: 18 Jahre (Aus­nah­men sind bei min­der­jähri­gen Auszu­bilden­den möglich, wenn sie im Rah­men ihrer berufs­bild­be­zo­ge­nen Aus­bil­dung ein Flur­förderzeug unter fachkundi­ger Auf­sicht bedi­enen).
2. Eig­nung und Aus­bil­dung für diese Tätigkeit.
3. Nach­weis der Befähigung.

Der erforder­liche Nach­weis erfol­gt durch den Sta­pler­schein, der im Rah­men ein­er rel­a­tiv kurzen Aus­bil­dung mit the­o­retis­chen und prak­tis­chen Ein­heit­en erwor­ben wird. Die Aus­bil­dung umfasst einen The­o­ri­etest als Mul­ti­ple Choice und eine 15–20-minütige Fahrprü­fung. Bei Beste­hen bei­der Prü­fun­gen wird der per­sön­liche Sta­pler­führerschein aus­gestellt, der lebenslang gültig ist.

Sta­pler­schein machen

Träumst du davon, deinen Sta­pler­schein zu erlan­gen? Dann ist unsere renom­mierte Sta­pler­schule die ide­ale Wahl für dich! Wir sind stolz darauf, von der offiziellen Anerken­nung des Deutschen Weit­er­bil­dungszen­trums zu prof­i­tieren. Das Beson­dere an unser­er Bil­dung­sein­rich­tung ist, dass du den the­o­retis­chen Teil des Kurs­es ganz bequem von deinem eige­nen Zuhause aus in ver­schiede­nen Sprachen absolvieren kannst. Den prak­tis­chen Abschnitt des Train­ings kannst du dann an einem unser­er mehr als 300 Stan­dorte in ganz Deutsch­land absolvieren. Wir freuen uns darauf, dich her­zlich in unser­er Schule begrüßen zu dürfen!

Die Prü­fung erfol­gre­ich bestehen

Für die Schu­lung emp­fiehlt die Beruf­sgenossen­schaft einen zeitlichen Umfang von 20–32 Lernein­heit­en zu jew­eils 45 Minuten, was in der Regel eine Dauer von 3–5 Tagen bedeutet. Diese Empfehlun­gen sind jedoch nicht verbindlich, und es ist grund­sät­zlich möglich, den Sta­pler­schein auch in einem Tageskurs zu erwerben.

Für die Bedi­enung spezieller Flur­förderzeuge wie Con­tain­er­sta­pler ist eine zusät­zliche Schu­lung erforder­lich, um die spez­i­fis­chen Beson­der­heit­en des jew­eili­gen Geräts zu vermitteln.

Die Ver­ant­wor­tung als Staplerfahrer

Jed­er Sta­pler­fahrer muss vor Beginn sein­er Tätigkeit vom Arbeit­ge­ber schriftlich beauf­tragt und per­sön­lich unter­wiesen wer­den. Dabei wer­den nicht nur all­ge­meine Hin­weise zum Betrieb und zum Abstellen des Sta­plers gegeben, son­dern auch Beson­der­heit­en im jew­eili­gen Arbeits­bere­ich ver­mit­telt, wie Fahrwege, Mate­ri­alfluss, Über­gabesta­tio­nen und tech­nis­che Instal­la­tio­nen. Diese Unter­weisung muss bei jedem Arbeit­splatzwech­sel erneut erfol­gen und schriftlich doku­men­tiert werden.

Eine wertvolle Zusatzqualifikation

Die Aus­bil­dung zum Sta­pler­fahrer ist attrak­tiv, da sie außer den genan­nten Voraus­set­zun­gen keine weit­eren Bedin­gun­gen erfordert. Per­so­n­en, die kör­per­lich in der Lage sind, einen Sta­pler zu führen (was im Rah­men der betrieb­särztlichen Unter­suchung G25 geprüft wird) und die Aus­bil­dung erfol­gre­ich abgeschlossen haben, erwer­ben in kurz­er Zeit eine stark nachge­fragte Zusatzqual­i­fika­tion. Die Kosten für eine umfassende Schu­lung bei renom­mierten Anbi­etern wie dem TÜV oder der DEKRA belaufen sich je nach Dauer auf 400 bis 600 Euro, wobei das Deutsche Weit­er­bil­dungszen­trum im Ver­gle­ich weit aus gün­stigere Preise abruft und teil­weise nur die hälfte ver­langt. Für mehr Infor­ma­tio­nen hier klicken.

Der Sta­pler­schein als Chance für Arbeitslose

Arbeit­suchende kön­nen ihre Chan­cen auf eine Neue­in­stel­lung erhe­blich steigern, wenn sie einen Sta­pler­schein besitzen. Die anfal­l­en­den Aus­bil­dungskosten kön­nen gemäß § 45 SGB III von der Bun­de­sagen­tur für Arbeit über­nom­men wer­den. Hier­für muss ein Antrag auf Gewährung ein­er Förderung aus dem Ver­mit­tlungs­bud­get gestellt und begrün­det wer­den. Per­so­n­en, die bere­its bei Antrag­stel­lung nach­weisen kön­nen, dass der Sta­pler­schein für eine konkrete Stel­lenauss­chrei­bung erforder­lich ist, haben in der Regel bessere Chan­cen auf Kostenübernahme.

Sta­pler­schein als beru­fliche Weiterbildung

Arbeit­nehmer, die in Bere­ichen arbeit­en, in denen Sta­pler und andere Flur­förderzeuge einge­set­zt wer­den, kön­nen durch den Erwerb eines Sta­pler­scheins ihre beru­flichen Per­spek­tiv­en verbessern. Ein LKW-Fahrer kann beispiel­sweise durch diese Zusatzqual­i­fika­tion das Be- und Ent­laden selb­st­ständig übernehmen, Zeit sparen und flex­i­bler einge­set­zt wer­den. Viele Arbeit­ge­ber schätzen der­ar­tige Ini­tia­tiv­en und unter­stützen motivierte Mitar­beit­er finanziell bei der Erlan­gung zusät­zlich­er beru­flich­er Qualifikationen.

Beru­fliche Aus­sicht­en für Staplerfahrer

Die beru­flichen Aus­sicht­en für Sta­pler­fahrer sind gut, ins­beson­dere in Regio­nen mit ein­er hohen Anzahl von Logis­tikun­ternehmen. Haupt­beru­fliche Sta­pler­fahrer kön­nen durch­schnit­tlich mit einem Stun­den­lohn von 9–11 Euro rech­nen, wobei es region­al erhe­bliche Unter­schiede geben kann. Qual­i­fizierte Fachkräfte wie aus­ge­bildete Han­dels­fach­pack­er oder Fachkräfte für Lager­l­ogis­tik, die einen Sta­pler­schein als Zusatzqual­i­fika­tion erwor­ben haben und über aus­re­ichend Fahrprax­is ver­fü­gen, haben bessere Verdienstmöglichkeiten.

Starte noch heute mit Deinem Staplerschein!

Möcht­est du deinen Sta­pler­schein erwer­ben? Dann entschei­de dich jet­zt für unsere erstk­las­sige Sta­pler­schule. Wir sind stolz darauf, offiziell vom Deutschen Weit­er­bil­dungszen­trum anerkan­nt zu sein. Das Beson­dere an unser­er Schule ist, dass du den the­o­retis­chen Kurs bequem von zuhause aus in ver­schiede­nen Sprachen absolvieren kannst. Den prak­tis­chen Teil des Train­ings kannst du dann an einem unser­er über 300 Stan­dorte in ganz Deutsch­land durch­führen. Wir kön­nen es kaum erwarten, dich bei uns willkom­men zu heißen!

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